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Mitgliederversammlung AVE 1979 e.V.

Donnerstag, 27. April 2023, 20.15 Uhr

VORANKÜNDIGUNG

Die Mitgliederversammlung des AVE 1979 e.V. wird stattfinden

Donnerstag, 27.04.2023 um 20.15 Uhr im Kapellchen, Malmedyer Straße 17, Aachen.

Tagesordnung und Einladung an die Mitglieder folgen.

claudia


 

Wir sind traurig.

Gerd Witte ist am 07.11.2022 verstorben.

Gerd ist Gründungsmitglied des AVE.
Zusammen mit einigen anderen enthusiastischen Sportbegeisterten hat er den AVE am 14.11.1979 als reinen Volleyballverein beim Amtsgericht Aachen registrieren lassen. Viele, viele Jahre war er aktives Mitglied des Vorstandes und hat die Seele des AVE mit geprägt. So ist es auch ihm zu verdanken, dass der AVE bis heute Jungen und jung Gebliebenen eine Struktur bietet, um Volleyball in Aachen zu spielen.

Wir haben im viel zu verdanken - und werden ihn nie vergessen.


 

Beachsaison 2022 beendet

Heute haben ein paar Regenresistente des AVE den Beachplatz winterfest gemacht. Danke an diese besonders Enthusiastischen.

Wir freuen uns auf ein re-opening im Frühjahr 2023!


 

News zum Jahresende

BeachWinterFit - Kündigungen - Kontowechsel - Training in Weihnachtsferien

Hallo, AVEs,

die Zahl der Mailings hielt sich dieses Jahr in Grenzen... Aber nun gibt´s nochmal was auf den B-Schirm:

1) Beach-Winterfit
Wir decken den Platz zu am Samstag, 23.11.2022, 10 Uhr. Damit endet dann auch die Beachsaison 2022. Der Rekord liegt bei 27 Minuten (oder so) und variiert stark je nach Anzahl der Hände: Je mehr Hände desto schneller. Damit newbies wissen, was sie erwartet: Eine Anleitung haben wir HIER abgelegt.

2) Kündigung der Mitgliedschaft / Wechsel der Kontoverbindung
Unsere Mitgliederzahl ist erstaunlich Covid-immun: Anders als in manch anderem Verein haben wir auch in Zeiten von Corona keine extremen Mitgliederschwankungen zu verzeichnen. Das ist toll und zeichnet uns als Gemeinschaft aus.
Wer dennoch  - aus welchem Grund auch immer – plant, den AVE ab 2023 zu verlassen, den wollen wir nicht durch Formalitäten zum Bleiben zwingen. Wenn Ihr diese Infos auch per Mail erhalten habt, seid Ihr aller Voraussicht nach noch Mitglied im AVE und Anfang 2023 wird der nächste Jahresbeitrag eingezogen. Gemäß Satzung ist die Kündigung 6 Wochen vor Jahresende einzureichen. Intern ist seit Jahren unser alleiniges Streben, unserer Kassenwartin lästiges nachträgliches Hin- und Herbuchen und zusätzliche Arbeit zu ersparen, weil uns Kündigungen nicht erreicht haben.
Daher: Wer kündigen möchte, der teile das unverzüglich an vorstand1(at)ave-aachen.de mit. E-Mail reicht.
Solltet Ihr Euer Konto seit dem letzten Einzug gewechselt und uns das noch nicht mitgeteilt haben, holt das bitte mittels unseres Formulars nach.

3) Training in den Weihnachtsferien
Jedes Jahr ist die Regelung identisch – jedes Jahr erreichen uns dennoch Nachfragen. Daher nochmal: In den weihnachtlichen Schulferien sind die Hallen ZU. Egal ob Ihr Schlüsselgewalt habt, oder nicht. Von einschließlich Freitag, 23.12.2022, bis einschließlich Sa, 07.01.2023, – NO SPORTS ;-)

4) Abrufen von Geldern
Unsere Kassenwartin ruft jedes Team auf,

  • ihre/n Trainer*in zu benennen, die/der die Aufwandsentschädigung 2022 erhalten soll. Jede/r muss im Vorfeld eine Übungsleiter*in-Vereinbarung unterschrieben haben. Die erhaltet Ihr auf Anfrage bei Christina.
  • Mannschaftsgelder abzurufen. Jedes Team kann bis zu 300 € für mannschaftsgebundene Aktionen abrufen. Bitte kauft was anderes als Essen oder Getränke ... das Finanzamt könnte sonst Probleme machen. Gutscheine für gemeinschaftliche Aktionen im nächsten Jahr sind immer eine Option. Auch könnt Ihr spenden, wenn Ihr der Kassenwartin sagt, wohin. Oder Ihr ruft nichts ab und es bleibt im allgemeinen AVE-Haushalt. HIER oder unter Downloads gibt es das Formular für das Abrufen des Mannschaftsgeldes. Es sind 6 Unterschriften aus dem Team erforderlich, um den Konsens der Ausgabe zu bestätigen.

Alles Kassentechnische muss mit Belegen bis spätestens 01.12.2022 bei Christina sein, damit sie eine ehrenamtsfreie (Vor-)Weihnachtszeit hat.
Kontakt kasse(at)ave-aachen.de

Euch alles Beste – schauen wir mal, was 2023 so mit uns und wir damit machen.

Viele Grüße,
claudia


 

Beachbuchung eröffnet!

Hallo, zusammen!

YEAH - wir freuen uns, die Beachfelder hiermit endlich freigeben zu können!
Der Container wurde getauscht.
Fa. Salber hat die garten- und landschaftspflegerischen Arbeiten beendet. Es gibt nun einen breiten Streifen mit Fallschutzplatten aus Gummi rund um den Sand, der es uns hoffentlich in Zukunft leichter machen wird, Rasen und Sand voneinander getrennt zu halten. Durch die Arbeiten mit dem Bagger besteht zudem aktuell noch ein breiter, erdiger Streifen, der neu mit Grassamen eingesät wurde. Hier muss das Gras noch wachsen. Bitte bemüht Euch, ihm diese Zeit zu lassen und betretet die erdigen Flächen möglichst wenig.

Wir haben in der Summe ca. 30.000 € investiert. 2/3 mit freundlicher Unterstützung des Bezirksamtes Laurensberg bzw. der Stadt Aachen und 1/3 aus eigenen Mitteln.
Das ist die größte Investition, die der AVE seit Bestehen der Plätze koordiniert bzw. getätigt hat.
Wir sind sicher, dass das Geld gut angelegt ist.
Ein dicker Dank an Detlef und Matthias, die sich um Containertausch und Koordination der Fa. Salber gekümmert haben!

In den letzten Tagen wurde auch das Buchungssystem feingetunt - danke dafür an Oliver.
Sofern Ihr technische Probleme habt, z.B. Euren Benutzernamen nicht mehr kennt, hilft Euch Oliver gerne weiter über beach(at)ave-aachen.de
Sofern Ihr Euer Passwort nicht mehr kennt, könnt Ihr über den Button „Passwort vergessen?“ eigenständig über das System ein neues anfragen/anlegen.
Anfragen für Veranstaltungen, für die Sonderkonditionen bzgl. Zeit oder Gebühr gewünscht sind, gerne an den Vorstand über mich vorstand1(at)ave-aachen.de
Alles bitte immer mit freundlicher Geduld ... wir machen alle "nur" Ehrenamt.
Viel Spaß!

claudia für die AVE-BeachCrew


 

Der neue Container ist da!

Wir haben investiert

Nach 12 Jahren haben wir den seiner Zeit von Fa. Grünzig gespendeten Materialcontainer durch einen brandneuen ersetzt. Der Alte grüne hat uns lange sehr gute Dienste geleistet, wurde durch großes Engagement einzelner Mitglieder immer wieder geflickt und gepimpt - aber nun findet er seinen wohlverdienten Ruhestand bei den Orsbacher Schützen.

Der Neue ist von Fa. Containstar. Er wurde am Dienstag. 19.04.2022 in einer für uns aufregenden Aktion geliefert, von Detlef und Günter in Waage gebracht und steht nun. Unser Material hatten wir zwischenzeitlich schon ausgelagert, so dass der Tausch eine Sache von ca. 90 Minuten war.

Alles ist nun wieder drin. Es gibt Lichtschalter, Steckdosen,  Deckenbeleuchtung in chic und saubere, helle, glatte Wände ;-)

Danke an Detlef und Maria, die sondiert und empfohlen haben und nochmal an Detlef, dass er mit viel Engagement den Tausch technisch betreut hat.

Sobald die GaLaArbeiten fertig sind, kann es los gehen.

claudia


 

Erfolgreiche Mitgliederversammlung 2022 des AVE 1979 e.V.!

Der (Gesamt)Vorstand des AVE steht!

Am Donnerstag, 07.04.2022 haben wir satzungsgemäß unsere jährliche Mitgliederversammlung durchgeführt - der aktuellen Situation geschuldet: digital.

Wir freuen uns, dass es auch für das Jahr 2022 unserem Konzept entsprechend wahrhaftig 4 Mitglieder gibt, die sich im Vorstand und zusätzlich 22 weitere Mitglieder gibt, die sich im Gesamtvorstand engagieren und das Geschick unseres Vereins mit bestimmen. Somit sind wir ein Gremium von 26 organisatorisch Aktiver!

Auf geht´s!

claudia


 

Beach 2022?! - Wir haben viel vor!

Auf den BeachFeldern wird im Frühling einiges passieren:

  • Sa, 26.03.2022: FrühlingsFit auf dem Beachfeldern am : Wir decken mit vereinten Kräften die Sandflächen auf, harken und kehren, stapeln und schichten.
  • Hoffentlich noch im März tauschen wir den alten Materialcontainer durch einen neuen. Der alte hat uns 10 Jahre sehr gute Dienste getan. Aber nun ist es Zeit für Erneuerung. Sobald der Liefertermin klar ist, werden wir auch diesen hier bekannt geben. Es gibt dann einiges zu kramen...
  • Mo, 04.04.2022:Fa. Garten- und Landschaftsbau Salber e.K. beginnt mit landschaftsgestalterischen Maßnahmen. Erfeulicherweise werden wir hierbei vom Bezirksamt Laurensberg und der Stadt Aachen finanziell unterstützt. Es wird 5- Tage lang begradigt, Kanten werden gefasst und Rasen wird aufgepäppelt. In dieser Zeit steht die Anlage NICHT für den Sport zur Verfügung. Wir möchten allabendliches Räumen der Geräte und Verletzungsgefahr für Sport Treibende vermeiden. So kann das Zeitfenster der Sperrung hoffentlich maximal schlank gehalten werden.
  • Do, 07.04.2022: MItgliederversammlung des AVE 1979 e.V. 2022: Wir laden dieses Jahr ochmal zur Mitgliederversammlung in digitaler Form ein. Im Rahmen der MV werden auch die festen Saisontermine der AVE-Teams für den BeachPlatz vergeben.

Mitte April hoffen wir dann, den Buchungs- und Spielbetrieb wieder aufnehmen zu können. Wenn alles läuft wie geplant ;-)

claudia


 

Ergänzung zur CoronaSchVO NRW ab 16.01.2022

Das Sportamt hat uns informiert:
"... Bezugnehmend auf meine Mail vom 12.01.2022 möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es seit dem 16.01.2022 wieder eine Änderung in der Coronaschutzverordnung gibt, welche u.a. den Sport in Innenräumen betrifft. Die angepasste CoronaSchVO sowie die Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW finden Sie hier:
https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport"

Der Stadtsportbund hat eine Übersicht des Landessportbundes veröffentlicht, die einen schnelleren Überblick ermöglicht
https://www.sportinaachen.de/der-stadtsportbund/aktuelles/artikel/update-zur-coronaschutzverordnung-wer-gilt-als-geboostert

Ich hoffe, trotz der Quellenvielfalt habt Ihr den Durchblick in Euren Teams und kommt gut durch diese Zeit.
Bitte bleibt gesund, aufmerksam und kooperativ.
Bitte macht denjenigen, die in Euren Teams zu unseraller Bestem die xG-Kontrollen durchführen, das Leben nicht unnötig schwer.

Haltet durch!

Alles Beste,
claudia


 

Neue CoronaSchVO NRW ab 13.01.2022

Das Sportamt informierte uns heute:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 13.01.2022 gilt eine neue Coronaschutzverordnung. 
Diese finden Sie inkl. einer Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW hier:
https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport

Folgend noch ein Auszug aus der Orientierungshilfe des Landessportbundes NRW:

"Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar 2022 in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
- Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
- Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
- Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen
- Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt
- Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

Im Einzelnen:

1. Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche
- Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
- Bis zum 16. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich (Kinderausweis, Schülerausweis o. ä.).
- Ab 16. Geburtstag: Jugendliche gelten (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie Schüler sind, gelten sie als getestet, Schülerausweis erforderlich.
Hinweis: 16. und 17. Jährige gelten noch bis einschließlich zum 16.01. aufgrund der Schultestungen als immunisiert. Erst ab Montag (17.01.) gelten für sie die in der Tabelle erläuterten Regelungen. 

2. Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen seit November geltenden Regelung, die aus unserer Sicht aber verhältnismäßig ist. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.

3. Sport drinnen: 2G+
Für Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Aber:
- Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt den zusätzlichen Test.
Hinweis: Neben der Boosterimpfung wird ein Test ebenfalls ersetzt, wenn bei einer Person eine Coronaerkrankung innerhalb der letzten drei Monate durch einen PCR Test nachgewiesen wurde, obwohl die Person zuvor vollständig geimpft war.
- Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Siehe hierzu „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur Corona-Schutzverordnung NRW“.
Für Teilnehmer an Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen des organisierten Sports (inkl. aller Kaderathleten an Stützpunkten), die (Achtung neu!) über eine erste Impfung verfügen, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) als Nachweis. Für Profisportler gilt aufgrund des Schutzes der Berufsausübung weiterhin die alte Regel (also auch ohne erste Impfung), bis eine neue bundesgesetzliche Regelung für Beschäftigte vorliegt.
Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G, in Hallenbädern 2G+.
Für Übungsleiter und Trainer bei Vereinsangeboten ist auf und in allen Sportstätten, auch in öffentlichen Hallenbädern, §4 (4) der Corona-Schutzverordnung anwendbar, das heißt, für sie gilt 3G. Nicht immunisierte Übungsleiter und Trainer müssen während der gesamten Dauer ihrer Tätigkeit eine medizinische Maske tragen.

4. Zuschauer
- Das Zuschauerverbot für überregionale Sportveranstaltungen entfällt.
- Oberhalb einer absoluten Zahl von 250 Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 50 Prozent der über 250 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen; insgesamt sind aber höchstens 750 Personen zugelassen.
- Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler und Zuschauer. Personal (Trainer, Übungsleiter, Schiedsrichter, Ordner, Sicherheitskräfte etc.) wird nicht mitgezählt. Profisportler gelten als Beschäftigte und werden ebenfalls nicht mitgezählt.
- Soweit für alle zulässigen Personen Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze nicht besetzt werden.
- Für alle Zuschauer gilt drinnen und draußen 2G.
- Sanitäranlagen sind mit den oben genannten Zugangsvoraussetzungen nutzbar (also: bei Nebenräumen von offenen Sportanlagen mit 2G, drinnen mit 2G+ für Sportler und 2G für Zuschauer).
Insgesamt bedeutet die neue Ordnung eine deutliche Erleichterung für Sportvereine und Sporttreibende, trotz der hohen Inzidenzlage.
Bitte bleiben Sie weiterhin vorsichtig und achten Sie konsequent auf die AHA-L-Regeln (Abstand, Hygiene, Maske, Lüften)!"

In diesem Sinne: Macht mit und haltet durch!

claudia


 

Neue CoronaSchVo ab 28.12.2021

Das Sportamt informierte uns über die neue CoronaSchVO. Hier die für uns relevanten Fakten:

"Ab dem 28.12.2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Wie die Landesregierung mit der neuen Coronaschutzverordnung am letzten Freitag bekannt gab, dürfen nur noch Personen, die nachweisen können vollständig geimpft oder genesen zu sein und zusätzlich über einen negativen Testnachweis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen, an Sportveranstaltungen und Sportausübungen in Innenräumen (Sport-, Turn- und Gymnastikhallen und Schwimmhallen) teilnehmen.
Ausnahmen gelten für 
Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Testergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen. [...]"


 

Neue CoronaSchVo ab 24.11.2021

Das Sportamt informierte uns heute:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 24.11.2021 gilt eine neue Coronaschutzverordnung. Wie die Landesregierung mit der neuen Coronaschutzverordnung am Dienstag bekannt gab, dürfen nur noch Geimpfte und Genesene an Sportveranstaltungen und -ausübung teilnehmen. Die neue Verordnung gilt bis zum 21. Dezember 2021.
Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmende ausgeübt werden:
- Schwimmbäder,
- die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten, 
- der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer."

Für die Einhaltung dieser Verordnung gilt wie immer im AVE:
Das schaffen wir nur gemeinsam. Wenn wir weiterhin Sport treiben dürfen wollen, müssen wir die Verantwortung zum Besten unserer aktuell 358 Mitglieder aufteilen.
Das ist eine einfache Rechnung:
Verantwortung für 358 Mitglieder : 21 Teams = hoffentlich ein baldiges Ende der Beschränkungen.

Also helft bitte alle mit, dass ausschließlich Immunisierte an Euren Trainings teilnehmen.

Viele Grüße, claudia


 

Änderungen im Trainingsbetrieb

ab 20.08.2021

Den AVE erreicht heute folgende Info:

"Ab Freitag, 20.08.2021, gibt es folgende Änderungen im Bereich Sport:

Sport im Außenbereich

  • Hier gibt die Coronaschutzverordnung für die Teilnahme am Sport keine Zutrittsbeschränkung und keine Personenbegrenzung vor.

  • Besonderheit in Innenräumen (z.B. Umkleiden, Duschen, Toiletten etc.): Vorgaben der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzregeln" sind einzuhalten.

Sport in geschlossenen Räumen

  • Die Teilnahme am Sport/Schwimmen ist derzeit nur noch immunisierten oder getesteten Personen zu gestatten.
    Immunisierte Personen sind nach Vorgabe der angehängten Verordnung vollständig geimpfte und genesene Personen.
    Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests verfügen.
    Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Im Zweifelsfall kann das anhand des Schülerausweises nachgeprüft werden.
    Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

  • Des Weiteren gibt die neue Coronaschutzverordnung hier ebenfalls keine Personenbegrenzung mehr vor."


     

Wieder Inzidenzstufe 1

Das Sportamt teilt uns mit
„Ab heute sind wir genau 8 Tage über einem Inzidenzwert von 10.
Demnach gelten ab Samstag, den 24.07.2021 wieder die Vorgaben der Inzidenzstufe 1.“

Der Vorstand liest aus dem Dokument des Landessportbundes offiziell die Erfordernis, die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Viele AVE-Teams nutzen digitale Kalender, um ihr Training zu organisieren – wenn die aktuell gehalten sind, kann man darüber die Teilnehmenden auch rückwirkend ermitteln. Wenn nicht, führt bitte die altbekannten Listen gut leserlich.
Auf dem Beachplatz hängt der QR-Code für den Eintrag in der Corona-Warn-App. Habt Ihr die App nicht auf Eurem Smartphone, nutzt bitte auch hier die Papierlisten im Container.

Der Negativtest ist - so wie wir das nach bestem Wissen und Gewissen verstehen - noch nicht offiziell gefordert – seine Sinnhaftigkeit ist jedoch klar.
Daher empfehlen wir Euch dringend, eigenverantwortlich und mit dem Ziel, der Pandemie ein Ende zu bereiten, vor jedem Training einen Test zu machen.
Erfreulich viele AVE-Teams machen das - unabhängig von den jeweils offiziell geltenden Regeln - schon seit langem und kontinuierlich. Das ist prima.

Passt weiter auf Euch auf. Die aktuelle Coronaschutzverordnung (gültig zunächst 25.07.-05.08.202) findet Ihr hier.

Viele Grüße,
claudia


 

Neues vom Sportamt

Folgende Info erreichte den AVE seitens des Sportames:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Erreichen der Inzidenzstufe 0 der StädteRegion Aachen gibt es ab sofort weitere Öffnungsschritte im Bereich Sport.
Nach der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung ist nun Folgendes zusätzlich zulässig:
Sowohl im Freien, als auch in geschlossenenRäumen (städt. Sport-, Turn- und Gymnastikhallen) ist die Ausübung von Sport ohne weitere Einschränkungen möglich (Personenbegrenzung und Rückverfolgbarkeit sind damit nicht mehr verpflichtend).

Detaillierte Vorgaben für den Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen können Sie §14 Abs.4 Nr. 4 und 5 der Coronaschutzverordnung NRW entnehmen.
Aktuelle Hinweise finden Sie ebenfalls unter folgendem Link auf der Internetseite der Stadt Aachen: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/aktuelles/index.html"


 

Bald wieder Beachen!

FrühlingsFit am 03.06.2021

Da die Inzidenz in der Städteregion Aachen es erlaubt, dürfen wir unsere Beachfelder wieder öffnen. Noch sind sie abgedeckt...

Wir planen das FrühlingsFit (dieses Jahr quasi als SommerFit :-) am 03.06.2021.

Nutzt gerne unser neues Buchungssystem. Hier seid Ihr nach Registrierung selbstständig unterwegs und unser Administrationsaufwand ist deutlich geringer als früher. Die Saison-Buchungstermine unserer Teams wurden zwischenzeitlich eingepflegt. Darüber hinaus sind nach der Eröffnung Einzelbuchungen für AVE´ler und Gäste möglich.

Die Rahmenbedingungen für´s Spiel werden denen im letzten Jahr entsprechen müssen: Rückverfolgbarkeit, Abstandsregel etc. (Details bei der Buchung).

Aber das machen wir doch alle gerne - denn schließlich können wir wieder spielen!

claudia


 

Erfolgreiche (digitale) Mitgliederversammlung 2021

Es geht weiter!

Am 27.05.2021 fand um 20.15 Uhr die - seit der über 40-jährigen Existens des Vereins - zweite digitale Mitgliederversammlung des AVE 1979 e.V. statt. Der Vorstand berichtete von den aufgrund der Pandemie stark reduzierten Aktivitäten und wurde entlastet.
Gleichzeitig gab´s Hoffnung auf baldige Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs auf unseren Beachfeldern.

Es wurden gewählt:

  • als Vorstand: 1. Vorsitzende: Claudia (M1) und 2. Vorsitzender: Günter (M18)
  • fest in ein Amt: Kasssenwärterin: Christina (M1) und Webmeister: Stefan (M11)
  • als Vertretungen der Teams: Hanna (M1), Detlef (M2), Jörg (M3), Maria (M4), Mosa (M5), Matthias (M6), Judith (M7), Magdalena (M8), Irmgard (M9), Susanne (M10), Nadine (M11), Johanna (M12), Oliver (M13), Feng (M14), Monika (M15), Alexander (M16), Tobias (M17), Jana (M18), Annika (M19), Tobais (M20Beach), Georg (M21Beach).

Der Gesamtvorstand im AVE wird gemäß Satzung gebildet aus Vorstand + beide feste Ämter + Vetretungen der Teams.

In der Summe sind wir 25 ehrenamtlich Aktive!

Wir freuen uns auf die neue Saison und bleiben - wie immer - positiv + enthusiastisch ;-)

claudia


 

Mitgliederversammlung des AVE 1979 e.V. (digital)

Donnerstag, 27.05.2021, 20.15 Uhr

Hallo Enthusiasten!

Was für ein weiteres Jahr! Auch dieses möchte der Gesamtvorstand des AVE 1979 e.V. gemeinsam mit Euch revue passieren lassen und Pläne für die - coronafreie - Zukunft schmieden.
Wir laden Euch daher satzungsgemäß zur Mitgliederversammlung (MV) des AVE 1979 e.V. ein. Dieses Jahr findet sie allerdings aufgrund der Corona-Pandemie erneut digital mittels zoom statt

Donnerstag, 27.05.2021, um 20.15 Uhr

Eine Einladung wurde mit Zugangsdaten an alle Mitglieder per eMail gesendet.
Um Euch mit der Technik vertraut zu machen, könnt Ihr Euch gerne ab 20 Uhr einwählen.

Die Versammlung beginnt pünktlich um 20.15 Uhr (einen zweiten Anlauf wegen zu geringer Anzahl Anwesender wird es aufgrund der im Jahr 2003 geänderten Satzung nicht geben).
Da wir uns dieses Jahr nicht physisch treffen werden, haben wir die traditionelle Ausgabe der Jahresbälle an die Mannschaften im Rahmen der letzten Sitzung des Gesamtvorstandes bereits geregelt. Auch die festen Saisontermine auf unserer Beachanlage haben wir dieses Jahr bereits außerhalb der MV vergeben, damit wir unabhängig von der MV ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem uns Sport im Freien wieder erlaubt sein wird, wieder beachen können.

Wir setzen dennoch auf Eure zahlreiche Teilnahme - es geht schließlich um EURE Zukunft in UNSERALLER Verein.

Viele Grüße,

claudia


 

Neue CoronaSchVO

ein kleines Licht am Horizont

Die Städteregion Aachen sagt

"...Die aktuelle Coronaschutzverordnung zeigt in Bereichen wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Beherbergung, Messen und Märkten, Tagungen und Kongressen, privaten Veranstaltungen, Sport, Freizeit und Einzelhandel konkrete Öffnungsperspektiven auf.
Dabei gelten die ersten Öffnungsschritte, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz (mindestens fünf hintereinander folgende Werktage) von unter 100 erreicht worden ist. Eine zweite Öffnungsstufe wird erreicht, nachdem eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 zu verzeichnen ist.
Da die StädteRegion Aachen bislang noch an keinem Tag eine geringere Inzidenz als 100 erreicht hat, greifen sämtliche Festlegungen und Öffnungsschritte der Coronaschutzverordnung NRW bei uns noch nicht. Das bedeutet konkret, dass in der StädteRegion Aachen nach wie vor die „Bundesnotbremse“ zur Anwendung kommt – auch mit den dort festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre.
Sobald die StädteRegion die erste Marke von einer stabilen Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 erreicht hat, informieren die Krisenstäbe ausführlich über die genauen neuen Regelungen. Alle Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: www.land.nrw/corona."

Also: Lassst uns weiter gemeinsam anstrengen und das Virus unter 100 drücken!

claudia


 

Nix neues - leider :-(

Wir bleiben zu Hause. Die ab heute aktuelle Corona-Schutz-Verordnung NRW besagt:
"Die Landesregierung überprüft die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Regelungen fortlaufend und passt die Regelungen insbesondere dem aktuellen Infektionsgeschehen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Verlauf der Covid-19-Pandemie an."

und gilt zunächst bis zum 26.04.2021.

Wir hoffen weiter - stay tuned!

claudia


 

Weiter geht´s ... wie gehabt!

Erste vorsichtige Versuche, zu einem Regelbetrieb zurück zu kehren, werfen ihre Schatten voraus. Aber wir sind noch nicht dabei.

Die Corona-Schutzverordnung NRW wurde zum 08.03.2021 aktualisiert. "§9 Sport" und "§13 Veranstaltungen und Versammlungen" beinhalten für unseren Vereinssport wichtige Regelungen.

"Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, ... ist unzulässig."

Die aktuelle Verordnung gilt zunächst bis zum 28.03.2021.

Weitere positive Tendenzen machen Hoffnung auf weitere gute Nachrichten. Auch wir werden eines Tages dabei sein.
Bis dahin bleibt: Wir schaffen das nur gemeinsam.
Und: Wer sonst, wenn nicht der AVE ;-) 

Viele Grüße,

claudia


 

Es bleibt, wie es ist ... einfach ist das nicht, aber:

...bitte macht mit und haltet Euch an die Regeln... wir schaffen das nur gemeinsam.

Die Corona-Schutzverordnung NRW wurde zum 22.02.2021 aktualisiert. "§9 Sport" und "§13 Veranstaltungen und Versammlungen" beinhalten für unseren Vereinssport wichtige Regelungen.

Die aktuelle Verordnung gilt zunächst bis zum 07.03.2021.

Viele Grüße,

claudia


 

Weitere Verlängerung des Nutzungsverbotes für alle städtischen Sportstätten

Es bleibt hart - aber wir sind stärker

Es reicht noch nicht. Wir müssen weiter gemeinsam gegen das Virus zusammenhalten. Bitte macht mit und haltet Euch an die Regeln.

Ja, es fällt schwer und wir sind alle genervt. Wir als Menschen, die eine Mannschaftssportart wie Volleyball lieben, lieben es, unter Menschen zu sein. Aber wenn wir das wirklich so lieben, dann ist das Sich-Halten an die aktuellen Regeln alternativlos.
Bitte denkt daran, dass viele Menschen, die im Einzelhandel, in Gastronomie und im kulturellen Bereich arbeiten, seit langer Zeit gezwungen sind,  mit den Einschnitten, die das Virus für ihr Leben bedeutet, klar zu kommen. Lasst das Vergangene nicht umsonst gewesen sein und arbeitet mit daran, dass es in naher Zukunft nicht mehr nötig sein wird. Davon werden wir alle profitieren.

Die Corona-Schutzverordnung NRW wurde zum 25.01.2021 aktualisiert. "§9 Sport" und "§13 Veranstaltungen und Versammlungen" beinhalten für unseren Vereinssport wichtige Regelungen.

Die aktuelle Verordnung gilt zunächst bis zum 14.02.2021.

Haltet den Kopf hoch, Euch auf Abstand und bleibt zuversichtlich. Es kommen wieder andere Zeiten. Denn: Es liegt in unserer Hand.

Alles Beste!

claudia


 

Verlängerung des Nutzungsverbotes für alle städtischen Sportstätten

Die Corona-Schutzverordnung NRW wurde zum 30.11.2020 aktualisiert. "§9 Sport" und "§13 Veranstaltungen und Versammlungen" beinhalten für unseren Vereinssport wichtige Regelungen.

Leider ist es aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen im Zuge der Conona-Pandemie immer noch nicht möglich, unser Training wieder auf zu nehmen bzw. uns zu treffen. Die aktuelle Verordnung gilt zunächst bis zum 20.12.2020.

Haltet den Kopf hoch, Euch auf Abstand und bleibt zuversichtlich. Es kommen wieder andere Zeiten.

Alles Beste!

claudia


 

Nutzungsverbot für alle städtischen Sportstätten

Heute erreichte den AVE folge Info des Sportamtes:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2020 sieht ab Montag, den 2. November 2020 erneute Einschränkungen im Sport vor.
Ich möchte Sie als Nutzerinnen und Nutzer der städtischen Sport-, Turn-, Gymnastik- und Judohallen, Sportplatzanlagen sowie der Schwimmstätten darauf hinweisen, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen - zunächst bis zum 30. November 2020 - untersagt sind.
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.
Aktuelle Hinweise finden Sie ebenfalls unter folgendem Link auf der Internetseite der Stadt Aachen:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/aktuelles/index.html
Mit freundlichen Grüßen"

Die aktuelle CoronaSchutzVerordnung NRW vom 30.10.2020, gültig ab 02.11.2020, findet Ihr hier.

Passt gut auf Euch und Eure Mitmenschen auf!

claudia


 

Info des WVV zum Spielbetrieb während der aktuellen Covid 19-Pandemie

wir haben es noch nicht überstanden und müssen unbedingt aufmerksam bleiben

Euch zur Kenntnis und mit Bitte um Beachtung die Info des Westdeutschen Volleyball-Verbandes:
https://www.volleyball.nrw/nc/aktuelles/detail/artikel/volleyball-in-zeiten-von-corona-aktuelle-informationen-stand-18102020/

Der Volleyballkreis Aachen-Düren-Heinsberg schließt sich diesem an und ruft alle Teams dazu auf, auch den Spielbetrieb in der Mixed-Liga zunächst bis zum 22.11.2020 eigenverantwortlich ruhen zu lassen.

Bitte beherzigt dies zu Eurem persönlichen und dem Schutz Eurer Mitmenschen.

Alles Beste!
claudia


 

Neue Info des Sportamtes: Nutzung der städtischen Sportanlagen

Den AVE 1979 e.V. erreichte heute folgende Info des Sportamtes::

"Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und steigender Infektionszahlen gelten in der Stadt Aachen besondere Regelungen.
Zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen hat die Stadt Aachen eine Allgemeinverfügung erlassen.
Die Regelungen der geltenden Erlasse, Verordnungen und Verfügungen des Landes gelten weiter, sofern die angeordneten lokalen Maßnahmen nicht darüber hinausgehen.
Über die aktuelle Lage in der Stadt und Städteregion Aachen, die Allgemeinverfügung für die Stadt Aachen und die aktuell gültige Fassung der Corona-Schutzverordnung können Sie sich tagtäglich unter folgendem Link informieren:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/aktuelles/index.html

Die einzuhaltenden Regelungen und Vorkehrungen sind weiterhin in eigener Verantwortung sicherzustellen."

Bitte beherzigt in unser aller Interesse und maximal eigenverantwortlich:

  • Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit der Trainingsteilnehmenden für 4 Wochen. Ein Formular, mit dessen Hilfe Ihr die Daten abfragen könnt, haben wir hier abgelegt.
  • Händewaschenvorherhändewaschennachherhändewaschenvorherhändewaschennachherhändewaschenvorherhändewaschennachherhändewaschenvorherhändewaschennachher...,
  • Vermeidung von vermeidbaren Kontakten,
  • nach Möglichkeit Desinfektion von Trainingsgeräten,
  • lüften, lüften, lüften.

Solltet Ihr Nachschub an Desinfektionsmaterial o.ä. benötigen, meldet das (z.B. über Eure/n Mannschaftsverantwortliche/n) an den Vorstand.

Passt auf Euch auf!

claudia


 

Erfolgreiche digitale Mitgliederversammlung 2020

Am 03.09.2020 fand die Mitgliederversammlung des AVE 1979 e.V. statt - coronabedingt als MVdigi.
Wir freuen uns, dass es im AVE sowohl auf etablierten Pfaden als auch mit frischem Input weiter geht. Den amtierenden Vorstand findet Ihr hier.


 

Neue Info des Sportamtes: Nutzung der städtischen Sportanlagen

Den AVE 1979 e.V. erreichte heute folgende Info des Sportamtes::

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktualisierte Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen sieht ab Mittwoch, den 15. Juli 2020 weitere Öffnungen im Sport vor.
Folgende Regelungen und Vorkehrungen sind hierfür beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen im Breiten- und Freizeitsport weiterhin in eigener Verantwortung sicherzustellen:

  • Einhaltung geeigneter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
  • Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern (auch in Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)
  • Steuerung des Zutritts
  • Durchlüftung der städt. Gymnastik-, Turn- und Sporthallen beim Sport

Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand während der Sportausübung ist jetzt mit bis zu 30 Personen auf und in städt. Sportanlagen zulässig. Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen zulässig.

Die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer/innen sowie der Zuschauer muss in jedem Fall mit deren Einverständnis durch Datenerfassung (Name, Adresse, Telefonnummer, Aufenthaltszeitraum) für die Dauer von 4 Wochen sichergestellt werden.

Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt.

Die jeweils geltende Fassung der CoronaSchVO ist eigenverantwortlich einzuhalten.

Aktuelle Hinweise sowie eine FAQ als Handlungshilfe finden Sie ebenfalls unter folgendem Link auf der Internetseite der Stadt Aachen:

http://www.aachen.de/DE/kultur_freizeit/sport/aktuelles/sportstaetten_1.html"

Die Synopse des AVE findet Ihr hier.

Einen schönen Sommer wünscht

claudia


 

aktualisierte Corona-Schutzverordnung

Den AVE 1979 e.V. erreichte heute folgende Info des Sportamtes:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktualisierte Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen sieht ab Montag, den 15. Juni 2020 weitere Öffnungen im Sport vor.

Folgende Regelungen und Vorkehrungen sind hierfür beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettkämpfen im Breiten- und Freizeitsport weiterhin in eigener Verantwortung sicherzustellen:

  • Einhaltung geeigneter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
  • Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern (auch in Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen)
  • Steuerung des Zutritts
  • Durchlüftung der städt. Gymnastik-, Turn- und Sporthallen beim Sport

...
Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 100 Personen zulässig.
Die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer/innen muss in jedem Fall durch Datenerfassung für die Dauer von 4 Wochen sichergestellt werden.

Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
Die jeweils geltende Fassung der CoronaSchVO ist eigenverantwortlich einzuhalten.
Aktuelle Hinweise sowie eine FAQ als Handlungshilfe finden Sie ebenfalls unter folgendem Link auf der Internetseite der Stadt Aachen:

http://www.aachen.de/DE/kultur_freizeit/sport/aktuelles/sportstaetten_1.html"

In diesem Sinne geht es auch im AVE weiter.

claudia

Eröffnung weiterer Freiheiten unter Auflagen

Den AVE 1979 e.V. erreichte heute folgende Info des Sportamtes:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktualisierte Corona-Schutzverordnung der Landesregierung für Nordrhein-Westfalen sieht ab dem 30. Mai 2020 weitere Öffnungen im Sport vor.

Folgende Regelungen und Vorkehrungen sind hierfür beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb weiterhin in eigener Verantwortung sicherzustellen:

  • Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen
  • Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Meter
  • Steuerung des Zutritts

Unter diesen Voraussetzungen ist die Nutzung von Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen  Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch bis zu 100 Zuschauer zulässig.
...

Im Breiten- und Freizeitsport sind auf städtischen Sportplätzen auch Wettbewerbe auf der Grundlage eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts zulässig. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt.
...
Die jeweils geltende Fassung der CoronaSchVO ist eigenverantwortlich einzuhalten.
Aktuelle Hinweise sowie eine FAQ als Handlungshilfe finden Sie ebenfalls unter folgendem Link auf der Internetseite der Stadt Aachen: http://www.aachen.de/DE/kultur_freizeit/sport/aktuelles/sportstaetten_1.html"

Die nach heutigem Stand aktuelle CoronaSchVO ist am 11.05.2020 in Kraft getreten und wird mit Ablauf des 15.06.2020 außer Kraft treten.

Nach wie vor gelten Vorsicht und Rücksicht, damit wir nicht Nachsicht haben müssen.
Alles Beste!
claudia

Neuaufnahme des Trainingsbetriebs

Hallo, AVEs,
Corona stellt uns alle vor extreme Herausforderungen. Noch nie zuvor wurde das Leben in Alltag und Freizeit so extrem und weltweit durch ein Thema dominiert. Die negativen Auswirkungen der Pandemie werden sich nur durch einen gemeinsamen Kraftakt begrenzen lassen. Hierbei geht es sowohl um die persönliche Gesundheit jedes einzelnen, als auch um die Gesundheit derer, die aufgrund von Vorerkrankungen lebensbedrohlich gefährdet sind.

Die Beschränkungen der letzten Wochen haben uns in unserer sportlichen Aktivität extrem eingeschränkt. Der Vorstand des AVE 1979 e.V. befolgt aus Überzeugung die Weisungen von Bund, Land NRW und Stadt Aachen. Wir sehen uns nicht in der Rolle, die Entscheidungen in irgendeiner Weise in Frage zu stellen.

Die Solidarität, die wir im Vereinsleben bislang praktiziert haben, ist nun weiterhin unter Einbeziehung konkreter Regeln erforderlich. Aber: Solidarität kennen wir und können wir – also werden wir auch diese skurrile Zeit gemeinsam überstehen.

Ab 11.05.2020 wurde der Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport auch in den städtischen Sporthallen wieder erlaubt. Das freut uns sehr. Da die Wiederaufnahme aber zu unser aller Schutz an konkrete Bedingungen gebunden werden musste, stellt uns das vor Herausforderungen. Dass diese Bedingungen eingehalten werden – dafür steht der Vorstand in der Verantwortung.

Damit wir als Vorstand diese Verantwortung auch übernehmen und ihr gerecht werden können, müsst auch Ihr aus Eurer eigenen Überzeugung heraus die Regeln einhalten, denn im AVE

  • engagieren sich alle ehrenamtlich in der persönlichen Freizeit. Entsprechend begrenzt sind unsere Ressourcen, Kontrollfunktionen zu übernehmen.
  • engagieren sich alle aus Spaß am Volleyballspielen – entsprechend schafft es uns keine Befriedigung, Euch zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen zu müssen.

Das ist ein schmaler Grat zwischen konkreter Verantwortung „nach oben“ und ehrenamtlichem Engagement zum Besten der Mitglieder.

Der hier unter "Corona - akut" dargestellte Handlungsleitfaden soll uns allen dabei helfen, die Anforderungen, die die aktuelle Situation an uns stellt, zu erfüllen und uns so die Nutzung der städtischen Sporthallen und der Beachanlage möglichst konfliktfrei zu ermöglichen. Die Erfahrungen der nächsten Wochen werden zeigen, ob und wie die Handlungsempfehlungen gegebenenfalls noch angepasst werden müssen. Wir alle haben eine solche Situation noch nicht erlebt und können deshalb nur aus den Erfahrungen lernen.

Daher der Appell an jedes einzelne Mitglied: Nehmt diese Regeln ernst, haltet Euch daran und erspart uns allen so eine Menge Stress. Im Gegenzug erhaltet Ihr das Privileg, auch in dieser bewegten Zeit Volleyball spielen zu können und somit das zu tun, was uns 350 AVE´ler verbindet.

Ob bzw. wann Ihr den Hallentrainingsbetrieb wiederaufnehmt, ist Euch überlassen. Die Entscheidung ist eine sehr persönliche.

Solltet Ihr Fragen oder Anregungen haben, meldet Euch gerne.
Haltet ein Auge auf Euch, auf Eure Mitspielenden und auf den Beachplatz – das erfordert zwar drei Augen ... aber Ihr schafft das ;-)
Bleibt enthusiastisch aber umsichtig, positiv aber nicht leichtsinnig, aktiv aber nicht ignorant.
claudia
im Namen des Vorstandes

Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport auf städtischen Sportplatzanlagen wieder erlaubt

Den AVE 1979 e.V. erreichte heute folgende Info des Sportamtes

"Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Sporttreibende,die Landesregierung NRW hat gestern entschieden, dass ab sofort der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport auf städtischen Sportplatzanlagen wieder erlaubt ist.
Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht für alle die gern Sport treiben! Bei aller verständlicher Freude bitte ich Sie aber unbedingt die folgenden Regelungen einzuhalten. Es gilt:

  • Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern

  • Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen

  • Nutzungsverbot der Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräume

  • Zuschauerbesuche sind vorerst untersagt

  • Ausnahme: Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig

FAQ und aktuelle Hinweise finden Sie ebenfalls unter folgendem Link auf der Internetseite der Stadt Aachen: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/notfall_informationen/corona/Sport/index.html
Ich wünsche Ihnen viel sportlichen Spaß und bleiben Sie gesund!"

Entsprechend wird sich der Vorstand nun kundig machen, welche Sorgfaltspflicht seitens des Vereins erforderlich ist. 
Auch, wenn wir diese akutell noch nicht ganz abschätzen/greifen können, ist jetzt schon klar, dass die Mitglieder, die ab sofort wieder Sport treiben möchten, einen großen selbstverantwortlichen Eigenanteil leisten müssen. Die Handlungsrichtlinien, die wir schon alle im Alltag beherzigen, müssen auch im Sport Anwendung finden. Wir wissen alle nicht genau, wie das im aktiven Volleyballspiel aussehen soll, aber - auch in diesem Fall - sitzen wir alle im selben Boot. Mit wachsender Erfahrung werden wir auch das meistern.... Stück für Stück. Es gibt keinen Schalter, den wir auf "Normalbetrieb" umlegen können. Wir werden Euch informieren, sobald wir genauer wissen, was wir tun sollen/können und wie das praktisch aussehen könnte.
Auf einen enthusiastischen Neustart in eine veränderte Zukunft!
claudia

Information der Stadt Aachen

Den AVE 1979 e.V. erreichte heute folgende Info des Sportamtes

"Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits über die lokalen Medien und auf der Internetseite der Stadt Aachen kommuniziert wurde, sind die städtischen Sportstätten weiterhin gesperrt. Ich möchte Sie daher als Nutzerinnen und Nutzer der städtischen Sport-, Turn-, Gymnastik- und Judohallen, Sportplatzanlagen sowie der Schwimmstätten darauf hinweisen, dass jeglicher Sportbetrieb sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen - zunächst bis zum10.05.2020 - untersagt sind.
Ihnen und Ihren Vereinsmitgliedern danke ich für das Verständnis, die Geduld und das Mitwirken."

In diesem Sinne ... weiterhin:
Bleibt gesund und enthuasiastisch!

claudia

Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung liegt vor

Die für die Zeit vom 4. bis einschließlich 10. Mai 2020 geltende aktualisierte Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) liegt vor und ist u.a. hier (*.pdf) nachzulesen. Bitte richtet Euch in Alltag und Freizeit nach allen darin beschriebenen Inhalten. Ihr findet darin u.a. folgende Inhalte, die besonders für unseren Spiel-/Trainingsbtrieb und unsere Vorstandsarbeit relevant sind:

"... § 4 Sport (1) Untersagt ist jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (einschließlich Fitnessstudios und Tanzschulen), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. (2) Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen von Absatz 1 für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen. (3) Ausgenommen von Absatz 1 sind der Sportunterricht an den Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen. ..."

"... § 12 Zusammenkünfte und Ansammlungen, Verhalten im öffentlichen Raum (1) Zusammenkünfte und Ansammlungen in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt. ..."

Bleibt gesund und enthuasiastisch!

claudia

Information des Stadtsportbundes

Den AVE 1979 e.V. erreichte über den Stadtsportbund Aachen folgende Info des Landessportbundes bzgl. der Wiederaufnahme des Sportbetriebs

"Die zurückliegende Woche war sportpolitisch von der Diskussion über eine mögliche Wiederaufnahme des Sportbetriebs geprägt:
- Unser Ministerpräsident hat sich hierzu Mitte der Woche sehr klar geäußert: Der Sport sei bei der kommenden Abstimmung über mögliche Lockerungen der Corona-bedingten Beschränkungen „gesetzt“.
- Die Sportministerkonferenz (SMK) hat am 20.04.2020 in die gleiche Richtung argumentiert und sich gestern auf einen eine gemeinsame Erklärung einigen können, in der sich alle Teilnehmer/innen einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs ausgesprochen haben.
- In einer Telefonkonferenz der Landessportbünde mit dem DOSB am Samstag wurde der Stand der bundesweit einheitlichen Standards für einen gestuften Wiedereinstieg besprochen und wir haben den DOSB zu einer deutlicheren Kommunikation in Richtung der Bundespolitik aufgefordert. In dieser Woche sollen die sportartspezifischen Hinweise der Spitzenverbände für einen reduzierten Sportbetrieb schrittweise auf der Website des DOSB veröffentlicht werden. Die aus unserer Sicht sehr guten aktualisierten sportartübergreifenden Leitplanken des DOSB sind für Sie zur Kenntnis beigefügt.

Die gesamte Diskussion zum Thema ist leider zuletzt etwas zerfasert: Einzelne Sportarten sind eigene Wege in der politischen Kommunikation Richtung Politik gegangen (auch in NRW), einzelne Länder haben Sonderregelungen für bestimmte Sportarten getroffen, die SMK hat bislang keine einheitliche Position erreicht (s. o.) und anderes mehr. Das ist in einem föderalen Staat und in einem solch komplexen System wie dem organisierten Sport wahrscheinlich auch nicht zu verhindern. Wir bleiben aber bei unserer Einschätzung, dass der Sport politisch nur schlagkräftig ist, wenn er geschlossen agiert.
Eine beständige Kommunikation der folgenden Punkte ist aus unserer Sicht sinnvoll:
- Der Sport will keine Sonderrolle. Er trägt alle gesundheitspolitischen Entscheidungen uneingeschränkt mit.
- Aber wenn Lockerungen möglich sind und beschlossen werden, dann ist der Sport zwingend mit zu beachten.
- Der organisierte Sport ist in der Lage, gegebene Regeln des Infektionsschutzes verantwortungsvoll umzusetzen.
- Eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs in unseren Vereinen (selbst mit den zunächst noch notwendigen deutlichen Einschränkungen) kann einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise in unserem Land leisten, indem die körperliche und seelische Stabilität der Menschen gefördert wird.

Ob unsere Aktivitäten bereits am 30.04.2020 zu einem Öffnungsbeschluss ab dem 04.05.2020 führen werden, bleibt aber ungewiss. Die diesbezügliche Lage zwischen den Ländern untereinander und zwischen Bund und Ländern ist derzeit zu wechselhaft, um hierzu eine seriöse Prognose abgeben zu können."

Information der Stadt Aachen

Den AVE 1979 e.V. erreichte heute folgende Info des Sportamtes

"Sehr geehrte Damen und Herren,
wie bereits über die lokalen Medien und auf der Internetseite der Stadt Aachen kommuniziert wurde, sind die städtischen Sportstätten weiterhin gesperrt.
Ich möchte Sie daher als Nutzerinnen und Nutzer der städtischen Sport-, Turn-, Gymnastik- und Judohallen, Sportplatzanlagen sowie der Schwimmstätten darauf hinweisen, dass jeglicher Sportbetrieb sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen - zunächst bis zum 03.05.2020 - untersagt sind.
Ihnen und Ihren Vereinsmitgliedern danke ich für das Verständnis, die Geduld und das Mitwirken."

In diesem Sinne:
Bleibt enthusiastisch, gesund und zu Hause. Hoffentlich ist es dann bald vorbei.
Alles Beste!

claudia

 

Information der Stadt Aachen

Den AVE 1979 e.V. erreichte folgende Mail des Sportamtes

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die städtischen Sportstätten sind seit Samstag, den 13. März 2020 gesperrt. Dies wurde über die lokalen Medien und im Internet kommuniziert.
Am gestrigen Montag, den 16.03.2020 wurde zudem gemäß §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 3, 9 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) in Verbindung mit § 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) durch die Stadt Aachen zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen eine weitergehende Allgemeinverfügung erlassen.
Ich weise Sie daher als Nutzerinnen und Nutzer der städt. Sport-, Turn-, Gymnastik- und Judohallen, Sportplatzanlagen sowie der Schwimmstätten darauf hin, dass demnach Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen seit dem 16.03.2020 - zunächst bis zum 19.04.2020 - untersagt sind.
Es musste festgestellt werden, dass am vergangenen Wochenende noch Nutzungen in und auf einzelnen Sportstätten erfolgt sind. Dies ist möglicherweise auch den durch die aktuelle Situation strapazierten Informationsketten geschuldet. Mit Nachdruck möchte ich nun noch einmal auf die Schließungen aller städtischen Sportstätten und das damit verbundene Nutzungsverbot hinweisen.
Bitte beachten Sie, dass eine Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen der Allgemeinverfügung eine Straftat im Sinne des § 75 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 IfSG darstellt. Die Allgemeinverfügung habe ich dem Vorstand Ihres Vereins zur Kenntnis zugeleitet.
Die Hausmeister sind angehalten vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Schlüssel können eingezogen werden.
Die Platzwarte müssen unverzüglich die Tore zu den Sportanlagen verschließen und geschlossen halten.
Ich bitte Sie als Vorsitzende, Geschäftsführende und Verantwortliche Ihrer Sportvereine für die Einhaltung des Nutzungsverbots Sorge zu tragen.
Ihnen, Ihren Mitgliedern und Teilnehmenden danke ich für das Verständnis, die Geduld und das Mitwirken.
Bleiben Sie gesund!"

Information des Stadtsportbundes

Den AVE 1979 e.V. erreichte folgende Mail des Stadtsportbundes:

"Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreunde,
die Ausbreitung der Corona-Virus-Pandemie verläuft weiter sehr dynamisch. Eine Verlangsamung muss für uns alle das wichtigste Ziel in der aktuellen Situation sein!
Wir möchten uns dem Appell vieler Stellen anschließen und Sie bitten Ihre sozialen Kontakte im persönlichen Austausch weitgehend einzuschränken und stattdessen die Kommunikation per Telefon, Messanger-Dienste und E-Mail zu führen, um den wichtigen zwischenmenschlichen Austausch, den das Vereinsleben ausmacht, nicht völlig einstellen zu müssen.
Für sämtliche nicht bereits abgesagte Veranstaltungen und den Trainingsbetrieb gilt mit Erlass des Landes NRW ab morgen, 17. März 2020, dass „der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt [ist]. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.“

(Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-corona-virus)

Bitte verfolgen Sie die weitere Entwicklung durch die Veröffentlichungen der Behörden, des Landessportbundes NRW und Ihrer Sportfachverbände und halten sich an die Empfehlungen.

www.aachen.de/corona

www.lsb.nrw/medien/news/artikel/aktuelle-informationen-zur-coronavirus-epidemie"

Trainingsbetrieb ruht bis auf Weiteres

Info des Vorstandes an die Mitglieder des AVE 1979 e.V.

Wie nahezu alle Sportvereine stellt auch der AVE 1979 e.V. seinen Trainingsbetrieb bis auf weiteres ab sofort ein.

Wir reagieren mit dieser Maßnahme auf die voranschreitende Corona-Pandemie, die einen besonderen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft erfordert. Mit dieser Maßnahme handeln wir in Solidarität zu den gesundheitlich vorbelasteten Menschen, für die eine Infektion mit dem Virus lebensbedrohliche Folgen haben kann. Ziel ist es, durch die Minimierung der sozialen Kontakte die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und krankheitsanfällige Menschen zu schützen.

Damit folgen wir den Leitlinien der Landesregierung NRW.

Seriöse Informationen findet Ihr auf der Website des Robert-Koch-Institutes
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html.

Sobald der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, werden wir Euch informieren.

Bleibt gesund und passt auf Euch und andere auf!

AVE-Geburtstagspartyturnier am 10.11.2019 - meldet Euch an!

geburtstag(at)ave-aachen.de


WWV Beach-Tour 20./21.07.2019

An alle, die in Aachen Lust auf BeachVolleyballGucken haben:
Wir richten aus am

  • Samstag, 20.07.2019 ab 10:00 Uhr ein Turnier Mixed C und
  • Sonntag, 21.07.2019 ab 09:00 Uhr ein Turnier Herren C.

Das Teilnehmendenfeld Mixed ist voll.
Für Herren gibt es noch ein paaar wenige Plätze unter
https://www.beachvolleyball.nrw/tournaments/Je7r7admHT8HJeN6a/registrations

Zuschauer sind herzlich willkommen.
Für´s optische Wohl sorgen die Sportler*innen ... für´s leibliche Wohl der AVE als Gastgeber.


Der AVE 1979 e.V. wird dieses Jahr 40!

...wir lassen uns was einfallen.
Save the date Sonntag, 10.11. tagsüber und Samstag, 16.11.2019 abends!
Es lohnt sich :-)


AVE-BeachSaison 2019 eröffnet!

Seit dem 13.04.2019 sind unseraller BeachPlätze frühlingsfit und offen. Sie stehen Mitgliedern spontan kostenfrei zur Verfügung, Externe können sie gegen Gebühr nutzen.
Buchen könnt Ihr per EMail an beach(at)ave-aachen.de.
Details findet Ihr im Menüpunkt "Beachplatz".

Wir freuen uns auf Euch ... Beacher/innen, Geburtstagskinder, Firmen und alle, die Spaß daran haben, auf den Plätzen ein paar schöne Stunden mit jeder Menge feinem Sand zwischen den Zehen zu verbringen.


Es geht weiter - (Gesamt-)Vorstend erfolgreich gewählt

Auf unserer ordentlichen Mitgliederversammlung am 02.04.2019 haben wir Vorstand und Gesamtvorstand 2019/20 des AVE 1979 e.V. gewählt. Details findet Ihr in unserer Rubrik "Der Vorstand".

Wir freuen uns auf eine enthusiastische weitere Saison!


Mitgliederversammlung des AVE 1979 e.V. am 02.04.2019

Wir laden alle Mitglieder ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung des AVE 1979 e.V. ein:

Dienstag, 02.04.2019 um 20.15 Uhr im Kapellchen, Melmedyer Straße.

Die Einladung erhaltet Ihr noch per eMail zusammen mit der Tagesordnung.

Kommet zu Hauf ;-)


AVE unterstützt die Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad" - macht mit!

Im Rahmen des Sommerfestes haben wir eine offizielle Sammelstelle für die „Volksinitiative Aufbruch Fahrrad“ https://www.aufbruch-fahrrad.de/ eingerichtet.

Die Initiative hat zum Ziel, den Akteuren in Politik und Verwaltung zu zeigen, wie viele Menschen in NRW sich eine Mobilitätswende wünschen. Sie skizziert neun Maßnahmen zur Förderung der Fahrradmobilität. Diese Maßnahmen sollen in einem Fahrradgesetz verankert werden. Dafür braucht sie Stimmen. Wenn wir es schaffen, innerhalb eines Jahres mindestens 66.000 Unterschriften von Unterstützer*innen im Land zu sammeln, wird der Landtag in NRW sich mit den Forderungen zur Förderung des Radverkehrs befassen. Offizieller Start der Volksinitiative war am 16. Juni 2018. Entsprechend sammelt sie Unterschriften bis zum 16.06.2019.

Auf der Innenseite der Türe des Beachcontainers hängt die Liste zum Unterschreiben.

Wir haben der Initiative ein Bild unseres Aushangs gesendet, das sie prompt freudig veröffentlicht hat :-)

https://www.aufbruch-fahrrad.de/aachener-volleyball-enthusiasten-sammeln-unter-freiem-himmel/

Macht mit und unterschreibt im Beach-Container oder druckt selber eine Unterschriftenliste aus und sammelt Unterschriften. In diversen anderen deutschen Städten war die Initiative bereits erfolgreich.

Beachfelder offen!

Seit dem 14.04.2018 sind unseraller BeachPlätze frühlingsfit und offen. Sie stehen Mitgliedern spontan kostenfrei zur Verfügung, Externe können sie gegen Gebühr nutzen.
Buchen könnt Ihr per EMail an beach(at)ave-aachen.de.
Details findet Ihr im Menüpunkt "Beachplatz".

Wir freuen uns auf Euch ... Beacher/innen, Geburtstagskinder, Firmen und alle, die Spaß daran haben, auf den Plätzen ein paar schöne Stunden mit jeder Menge feinem Sand zwischen den Zehen zu verbringen.

Neuer (Gesamt)Vorstand gewählt!

Am Donnerstag, 22.03.2018, hat die Mitgliederversammlung des AVE 1979 e.V. satzungsgemäß  einen neuen (Gesamt)Vorstand gewählt. Den amtierenden (Gesamt)Vorstand findet Ihr hier.